Perfekter Service rund um Ihr Fahrzeug
Leistungen:
Mit dem Neuwagen zur freien Werkstatt?
Jawohl! Und zwar ohne Garantieverlust. Dies hat die EU-Komission zur Regelung der Werksgarantie jetzt mit der Kfz-GVO 1400/2002 gesetzlich abgesichert.
Das bedeutet für Sie:
Ihren PKW mit bestehender Neuwagengarantie können Sie preiswert bei einem Auto Pro Partner warten und reparieren lassen. Ihre Herstellergarantie bleibt erhalten!
Unser Reifen-Service für Sie: